Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Ein Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist – abhängig von den spezialgesetzlichen Vorschriften – meist bußgeldbewehrt. Wichtige Beispiele hierfür sind: Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 EUR bestraft.[1] Ein Verstoß gegen den Jugendarbeitsschutz ist mit bis zu 2.500 EUR bußgeldbewehrt.[2] Ein Versto...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5 Folgen eines Verstoßes

Gerade vor dem Hintergrund bereits wiederholt in Millionenhöhe verhängter Bußgelder wird ein gutes Aufbewahrungs- bzw. Löschmanagementkonzept für Arbeitnehmerdaten immer bedeutender. Abschreckende Beispiele sind hierbei Fälle mit Millionenbußgeldern bei der "Deutsche Wohnen" und "1&1". Zwar lagen den dortigen Fällen keine arbeitsrechtlichen Datenschutzverstöße zugrunde – die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.2 Mittelbare Pkw-Kosten

Straßenbenutzungsgebühren Die arbeitgeberseitige Übernahme der Kosten für eine Vignette und den ADAC-Schutzbrief beim Dienstwagen gilt als zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Park- und Straßenbenutzungsgebühren sind nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb ebenso wie das Entgelt für einen ADAC-Schutzbrief nicht durch den Ansatz des pauschalen N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.1 Verstoß gegen datenschutzrechtliche Löschpflichten (DSGVO und BDSG)

Maßgeblich im Bereich des Datenschutzrechts sind vor allem die Bestimmungen der Art. 82, 83 DSGVO. Danach ziehen Ordnungswidrigkeitstatbestände [1], die abhängig von dem jeweiligen formellen oder materiellen datenschutzrechtlichen Verstoß Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes, bzw. bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweit erzielten Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeber führt zu geldwertem Vorteil Erse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.6.2 Nicht abzugsfähige Reisenebenkosten

Nicht zu den Reisenebenkosten gehören z. B. Essengutscheine von Raststätten bzw. Autohöfen; Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, auch wenn die Kleidungsstücke ausschließlich beruflich genutzt werden oder einer besonders hohen Abnutzung unterliegen.[1] Nicht abziehbar sind nach herrschender Meinung auch Kleidungsstücke, die nur für eine Reise in ein Gebiet mit extremen klimat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 3.3.2 Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen

Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer seine Reisen mit dem eigenen Pkw durchführt. Werden die hierbei anfallenden Aufwendungen nachgewiesen, sind die anteiligen Pkw-Kosten in tatsächlicher Höhe Betriebsausgaben bzw. durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar. Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, Wartungs- ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind regelmäßige Lärm... / 1.5 Folgen von Verstößen

Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV sind mit Bußgeldern belegt. Wer vorsätzlich Leben oder Gesundheit seiner Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar, dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden (§ 26 ArbSchG).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Zunächst ist zu beachten, dass Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.3 Bußgeld bis 50.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.2 Bußgeld bis 10.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 10.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.1 Bußgelder gegen natürliche Personen

Die im LkSG für den Fall von bestimmten Pflichtverstößen normierten Ordnungswidrigkeiten und damit auch die entsprechenden Bußgelder treffen in erster Linie die jeweils für die Verstöße konkret verantwortlichen Individualpersonen. Dies können – je nach Zuständigkeit und Organisationspflichten im Unternehmen – neben den Mitgliedern der Führungsebene des Unternehmens z. B. auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1 Bußgelder für abschließend genannte Pflichtverstöße

Wie aufgezeigt, sieht § 24 LkSG detailliert mögliche sanktionierbare Pflichtverstöße sowie Ausführungen zu der Höhe etwaiger Sanktionen vor.[1] Hinweis Keine analoge Anwendung: genannte Pflichtverstöße sind abschließend Der Bußgeldkatalog des LkSG ist im Sinne des im Sanktionenrecht geltenden Grundsatzes "keine Strafe ohne Gesetz" als abschließend zu bewerten; eine analoge Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG)

1 Einführung Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jewe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1 Einführung

Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jeweiligen Bußge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgelder gegen natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen

Zusammenfassung Überblick Um sicherzustellen, dass die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auch umgesetzt werden können, gibt das Gesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), verschiedene Instrumente und Handlungsoptionen für den Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten an die Hand. Dies ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit

Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GEG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.[1] Leichtfertigkeit entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen sind in der folgenden Tabelle nochmals überblicksartig aufgezeigt:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1 Sanktionen des LkSG

Das Gesetz sieht mit § 24 LkSG ausführliche Vorschriften zu erheblichen Bußgeldern sowohl gegen (für verpflichtete Unternehmen tätige) natürliche Personen als auch gegen die verpflichteten Unternehmen selbst vor. Des Weiteren stellt der für bestimmte Fälle mögliche Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in § 22 LkSG eine weitere empfindliche Sanktion gegen verpflic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erweitert die Möglichkeit der Festsetzung ein...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / Zusammenfassung

Überblick Um sicherzustellen, dass die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auch umgesetzt werden können, gibt das Gesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), verschiedene Instrumente und Handlungsoptionen für den Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten an die Hand. Dies sind insbesonde...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.2 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Des Weiteren können Unternehmen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten schwerwiegenden und bußgeldbewehrten Verstoßes mit einer Mindestgeldbuße belegt worden sind, gemäß § 22 LkSG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um und der Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen werden. Konkret setzt ein Ausschluss voraus,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3 Verwalter

4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Or...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3 Wohnungseigentum

4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erwe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann darin bestehen, einem Beschluss über erforderliche Maßnahmen (u. a. nach GEG) nicht zuzustimmen oder einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GEG erforderliche Vorgaben missachtet. 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erfo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2 Objektive Tatbestände möglicher Ordnungswidrigkeiten

2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3 Subjektiver Tatbestand

3.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GEG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4 Adressaten eines Bußgeldbescheids

4.1 Grundsätze Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GEG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Verantwortliche nach GEG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 4 Handlungshinweise für verpflichtete Unternehmen

Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken, die Verstöße gegen die Pflichten des LkSG bergen, sollten die internen Vermeidungsstrategien, das Risikomanagement und die Kontrollmechanismen zur regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung der etablierten Maßnahmen sowie die etwaig erforderliche Aktualisierung derselben bei der Tätigkeit des Unternehmens eine wichtige Rolle ein...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 3 Aufsicht und Einleitung von Bußgeldverfahren durch das BAFA

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG und damit zuständige Aufsichts- und auch Bußgeldbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses soll bei der Kontrolle von Unternehmen grundsätzlich einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dies bedeutet, dass die Behörde neben der verpflichtenden Aufnahme von Untersuchungen aufgrund v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 7 Wärmepumpen-/Solarthermie-Hybridheizung

§ 71h GEG ermöglicht eine Kombination verschiedener Wärmeerzeuger mit einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe. Bußgeld Zu beachten ist hierbei, dass eine Missachtung der Vorgaben des § 71h Abs. 1 und Abs. 2 GEG nach § 108 Abs. 1 Nr. 19 GEG eine mit einem Bußgeld bis 5.000 EUR bewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. 7.1 Wärmepumpen-Hybridheizung § 71h Abs. 1 GEG regelt die Vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.2 Miete

In einem Mietverhältnis ist regelmäßig der Vermieter als Eigentümer Verantwortlicher i. S. v. § 8 Abs. 1 GEG und somit Adressat eines Bußgeldbescheids im Fall der Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Der Mieter selbst kann im Fall erlaubter Untervermietung und Nichtvorlage des Energieausweises im Rahmen der Begründung des Untermietverhältnisses als Täter un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.2 Eigentümergemeinschaft als Verantwortliche

Als Sondereigentümerin kann die GdWE Pflichten nach GEG treffen (siehe oben Kap. 4.3.1). Sieht man sie über ihre Zuweisungskompetenz nach § 9a Abs. 2 WEG auch als Verantwortliche gemäß § 8 Abs. 1 GEG an, würde nichts anderes gelten. Da sie selbst aber nicht als Täterin oder Beteiligte einer Ordnungswidrigkeit infrage kommt, kommt als potenzieller Adressat eines Bußgeldbesche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.3 Reputationsverlust

Nicht zu vergessen ist im Zusammenhang mit Verstößen gegen die menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten des LkSG auch der drohende Reputationsverlust, der bei Bekanntwerden von Verstößen und Sanktionen jedenfalls mittelbar ebenfalls zu wirtschaftlichen Nachteilen für die verantwortliche juristische Person führen kann. Achtung Reputationsverlust bei Einbeziehung der Öffen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.1 Grundsätze

Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GEG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Verantwortliche nach GEG, Kap. 1). Der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.2 Wohnungseigentümer

Da die GdWE die Eigentümerpflichten ohnehin nur im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnimmt[1] und § 8 Abs. 1 GEG neben dem Bauherrn auch den Eigentümer verpflichtet, kommen als Adressaten der Bußgeldbescheide also die Wohnungseigentümer infrage. Den Wohnungseigentümern obliegt nämlich gemäß § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 WEG die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahme, deren Au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer bußgel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 9.2 Prangerwirkung durch öffentliche Bekanntmachung

Hat das Bundesverwaltungsamt einen Verstoß aufgedeckt, verfolgt und mit Bußgeld belegt, folgt die Information der Öffentlichkeit. Sobald die verhängten Maßnahmen bestandskräftig und die Bußgeldentscheidung unanfechtbar geworden sind, erscheint eine entsprechende Bekanntmachung auf der Internetseite des BVA (§ 57 GwG) oder auf einer gemeinsamen Internetseite der zuständigen A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 3 Stromdirektheizung

Zunächst definiert § 3 Abs. 1 Nr. 29 GEG die Stromdirektheizung als ein Gerät zur direkten Erzeugung von Raumwärme durch Ausnutzung des elektrischen Widerstands auch in Verbindung mit Festkörper-Wärmespeichern. Letztlich handelt es sich schlicht um Heizungen, die mittels Elektrostroms betrieben werden. Die Vorgaben bezüglich der Verwendung derartiger Heizungen regelt § 71d G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 5 Anlagen zur Nutzung flüssiger oder gasförmiger Biomasse

Nach § 71f Abs. 1 GEG hat der Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage sicherzustellen, dass mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Dem Betreiber steht auch der Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 4 GEG offen,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GEG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Blick auf das strafrechtliche Analog...mehr