Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 24.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 14.2 Bundesrecht

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

2014: "Klimaschutz 2020" Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag beschließt Änderungen im Namensrecht

Einführung Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am Freitag, 12.4.2024, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke angenommen. Der Rechtsausschusses hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / Einführung

Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am Freitag, 12.4.2024, mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppe Die Linke angenommen. Der Rechtsausschusses hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/109...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / 4 Bestimmung nach dem Heimatrecht

Außerdem ist dem Änderungsantrag folgend nunmehr geregelt, dass der Name einer Person künftig nach den Sachvorschriften desjenigen Staates bestimmt wird, in dem diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. "Neben den weiter bestehenden Möglichkeiten der beschränkten Rechtswahl für den Ehenamen und den Namen des Kindes wird allgemein die Möglichkeit eröffnet, den Namen nach dem H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / 5 Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 20. Oktober gegen eine der Möglichkeiten für einen geschlechterangepassten Namen gestellt. Konkret sah die Länderkammer keine Notwendigkeit einer Anpassung, wenn die Anpassung des Namens in der ausländischen Rechtsordnung zwar vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt, aber der Ehegatte ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das bisher geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich "sehr restriktiv" und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien" nicht mehr gerecht, heißt es im Gesetzestext zur Begründung. Ziel sei es daher gewesen, das Namensrecht "maßvoll" zu liberalisieren. Konkret bedeutet das unter anderem die Einführung "ech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / 3 Änderungen im Rechtsausschuss

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen am Ursprungstext vor. Ursprünglich angedacht war, dass ein Doppelname im Regelfall mit Bindestrich verbunden werden soll. Das Gesetz sieht nun jedoch vor, dass auf Erklärung der Eheleute auch eine Führung des Doppelnamens ohne Bindestrich möglich ist. Für den Fall, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Bundestag besch... / 2 Doppelnamen auch für Kinder möglich

Diese Neuregelung gilt zukünftig auch für Kinder. Führen die Eltern einen gemeinsamen Doppelnamen, kann diesen neuerdings auch das Kind tragen. Die Regelung eines Doppelnamens gilt auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Dies soll die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen "dokumentieren". Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Künstliche Intelligenz: Ein... / Zusammenfassung

Überblick Künstliche Intelligenz ist ein Fachgebiet der Informatik, das die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, in zunehmendem Maße verändert und prägt. Der Einfluss von künstlicher Intelligenz auf unser Leben ist in den letzten Jahren sukzessive gestiegen und dies nicht mehr nur im Hintergrund von technischen Anwendungen, sondern mittlerweile für alle sicht- und benu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / I. Weg des Gesetzgebungsverfahrens

Die Gesetzesänderungen waren im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung differenziert Stellung.[1] Diese lehnte die Vorschläge aber größtenteils ab.[2] Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.[3] Dessen Beschlussempfehlung sah zahlreiche Änderungen vor.[4] Nachfolgend hat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / II. Statistik

Die Bundesregierung hat die Anwendung des FZulG spätestens nach Ablauf von fünf Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten (§ 17 Abs. 1 FZulG). Eine Evaluierung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Anrechnung der Forschungszulage bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Das Statistische Bundesamt hat un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 6.2 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter (Sach-)Anlagegüter nach § 6b EStG

In folgenden Fällen können die aufgedeckten stillen Reserven bei Anschaffung oder Herstellung eines jeweils entsprechenden anderen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens übertragen werden: Veräußerung von Grund und Boden, Veräußerung von Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörenden Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesbegründung

Rz. 5 Das BMF hatte am 28.7.2022 den sog. Referentenentwurf eines JStG 2022 insbesondere an Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versandt. In diesem Referentenentwurf war weder die Einführung eines Nullsteuersatzes auf die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen usw. noch die ertragsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG enthalten. Erstmals im Gesetzent...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, degressive / 3 Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzung für die degressive AfA nach § 7 Absatz 2 EStG

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz durch das 2. und 4. Corona-Steuerhilfegesetz sollte eine steuerliche Entlastung erreicht werden, da die degressive Abschreibung in bestimmten Fällen Aufwendungen im Vergleich zur linearen Abschreibung vorverlagert. Der Gesetzgeber erwartete, dass die Unternehmen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.7 Berichtspflicht des BMG

Rz. 28 Nach der Neufassung des Abs. 5 Satz 3 zum 26.3.2024 obliegt mit Wirkung zum 30.6.2028 dem BMG die Pflicht, dem Deutschen Bundestag einen abschließenden Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung (Abs. 5 Satz 1) vorzulegen. Die Berichtspflicht besteht im Abstand von 4 Jahren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) ist mit Wirkung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 9 Übergreifende Literaturhinweise und Materialien zum SGB II

Rz. 270 Einige Vorschriften lehnen sich an das frühere Recht nach dem Bundessozialhilfegesetz an. Für Rückgriffe auf frühere Kommentare zu diesem Gesetz werden die Ausgaben von Fichtner und Schellhorn/Jirasek/Seip empfohlen. Rz. 271 Beetz, Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung und der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, info also 2024, 20. Bieresborn/Giesb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 3 Sinn und Zweck der Vorschrift des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht um eine Prozessinnovation (vgl. Huster, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 92a Rz. 3). Die Schaffung eines Innovationsfonds beruht nach der Gesetzesbegründung darauf, dass die demographische Entwicklung und der medizinisch-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zusammen mit § 92a durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu eingefügt worden und beinhaltet die Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 86 Zweites ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 86 stellt einen politischen Kompromiss dar, mit dem Anfang 2024 eine Mehrheit des Deutschen Bundestages für strengere Leistungsminderungsvorschriften durch Aufnahme der §§ 31a Abs. 7, 31b Abs. 3 in das SGB II gesichert wurde. Rz. 4 § 86 verhindert damit ab dem 28.3.2026 die weitere Anwendung der Neuregelungen in § 31a Abs. 7 und §31b Abs. 3. Das bedeutet, dass ab dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3.2 Antragsteller für die Förderung der Versorgungsforschung

Rz. 17 Nach Abs. 2 Satz 2 können insbesondere universitäre und nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen Antragsteller für eine Förderung von Versorgungsforschung sein. Das Wort "insbesondere" ermöglicht auch anderen Einrichtungen eine Antragstellung, immer vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die Versorgungsforschung im Sinne der Erzielung wissenschaftlicher Erkenntnisse du...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.4 Inhalt der Sicherstellungspflichten

Rz. 11 Die sich aus dem Sicherstellungsauftrag ergebenden Pflichten der KVen bestehen zunächst einmal darin, dass an jedem Ort in Deutschland ausreichend Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen (auch medizinische Versorgungszentren) sowie Psychotherapeuten jederzeit zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen müssen. Nach § 105 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 1.2 Förderung neuer Versorgungsformen

Rz. 4 Die Förderung von neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung (vgl. dazu § 92a) liegt im pflichtgemäßen Ermessen des nach der Vorschrift eingerichteten Innovationsausschusses und erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Innovationsfonds; der Innovationsausschuss legt die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung in den Förderbekanntmachungen fest. Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 5 Voraussetzung ist zunächst, dass ein finanziell gefördertes Vorhaben über die bisherige Regelversorgung hinausgeht. Dem entspricht im Übrigen die Formulierung in Abs. 1 Satz 2, dass schwerpunktmäßig (vgl. "insbesondere") Vorhaben gefördert werden, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.2.2 Förderkriterien

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 4 , der zum 26.3.2024 mit der Aufnahme der Patientenbeteiligung ergänzt worden ist, sind Kriterien für die Förderung insbesondere die: Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz, Behebung von Versorgungsdefiziten, Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.3 Terminservicestellen (Abs. 1a)

Rz. 24 Der Absatz ergänzt den Sicherstellungsauftrag des Abs. 1. Der Sicherstellungsauftrag umfasst auch die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung (Satz 1). Im Ansatz war diese Regelung bereits in § 75 Abs. 1 Satz 2 und 4 i. d. F. des GKV-VStG enthalten, ohne dass diese Regelung praktische Bedeutung erlangt hätte (Rademacker, in: BeckOGK...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.3 Grenzen der Aufklärung

Rz. 16 § 13 selbst begrenzt die Aufklärungspflicht der Leistungsträger auf ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei wird insbesondere der sachliche Zuständigkeitsbereich eine wichtige Rolle spielen. Ein Leistungsträger wird Aufklärung über Rechtsfragen, die ein anderer Leistungsträger zu entscheiden hat, zu vermeiden suchen. Aufklärung ist insbesondere auch darauf ausgelegt, den B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 12 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bewirkten Neuregelungen (§ 23 Abs. 11 GrEStG)

Rz. 13 Durch Art. 26 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809; BStBl I 2013, 802 wurde in § 23 GrEStG ein neuer Abs. 11 angefügt. Danach sind die Vorschriften des § 1 Abs. 3a und Abs. 6 S. 1 GrEStG, § 4 Nr. 4 und Nr....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Alternativenergie

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabefristen

mehr