Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 24.2 Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Arbeitsausfall

Rz. 14 Die Arbeit fällt an einem Feiertag i. S. d. § 2 EFZG aus und führt damit zur Zahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn an einem solchen Tag wegen des in § 9 Abs. 1 ArbZG enthaltenen Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden kann. Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen an einem Feiertag, ergibt sich sein Entgeltanspruch nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG, sondern aus § 611a BGB mei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 An gesetzlichen Feiertagen besteht ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot nach §§ 9 ff. ArbZG. Damit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht nach § 275 BGB befreit. Folglich verliert er nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB auch den Anspruch auf Arbeitsentgelt. § 2 Abs. 1 EFZG ersetzt diesen Entgeltausfall, indem er einen eigenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung schafft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld ergeben sich – auch für den Bereich der Heimarbeit – grundsätzlich aus § 2 EFZG, da § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist. Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Feiertagsgeld für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 298 Da dem Arbeitnehmer das Entgelt zu zahlen ist, das ihm für seine individuelle Arbeitszeit an dem gesetzlichen Feiertag gezahlt worden wäre, ist die Arbeitszeit maßgeblich, die für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre.[1] Unter Arbeit versteht man jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.2 Beschäftigung im Ausland

Rz. 12 Ist ein deutscher Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, kommt es darauf an, welches Recht vereinbart ist. Ist deutsches Recht vereinbart, besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt für einen wegen eines im Ausland geltenden Feiertags ausgefallenen Arbeitstag. Dies gilt selbst dann, wenn der ausländische Feiertag mit einem gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.4 Sonderfall: Erholungsurlaub

Rz. 18 Hat der Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub und liegt ein gesetzlicher Feiertag in dieser Zeit, kommt es darauf an, ob er an diesem Tag ohne Urlaub hätte arbeiten müssen. Hätte der Arbeitnehmer an dem in der Urlaubszeit liegenden Feiertag wegen der für den Betrieb geltenden Feiertagsruhe nicht arbeiten müssen, wird der Feiertag nach § 3 Abs. 2 BUrlG nicht auf den Ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.1 Arbeitszeitschutzrecht

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermonat oder 4 Wochen) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Daraus ergeben sich Obergrenzen der maximalen zeitlichen Ansparleistungen auf Zeitkonten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sprengarbeiten sicher durch... / 4 Pflichten nach weiteren Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Der Arbeitgeber hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel für die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bereitzustellen. Ihm obliegende Aufgaben kann der Arbeitgeber an zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich übertragen. Der Arbeitgeber hat tätigkeitsbezogen die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht grundsätzlich gegen beide Arbeitgeber. Ein Anspruch hierauf gegen den Arbeitgeber des ersten Arbeitsverhältnisses kann auch bei einem Arbeitsunfall im weiteren Arbeitsverhältnis entstehen.[1] Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Tätigkeit gegen ein Beschäftigungsverbot aus dem er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Eine solche Rechtswahl kann auch kon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2.2 Keine Besonderheiten bei Homeoffice

Bei der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice fällt eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht immer leicht. Der Wechsel eines Arbeitnehmers ins Homeoffice wird nicht selten mit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit gleichgesetzt. Im Rahmen dessen teilen sich Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten selbst ein; über Arbeitsbeginn und -ende kann in den Grenzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.1 Einseitige Änderung durch den Arbeitgeber

Rz. 97 Ein Arbeitgeber muss sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange i. S. v. § 7 Abs. 1 BUrlG ablehnt. Hat der Arbeitgeber durch Abgabe der Freistellungserklärung den Urlaub genehmigt, ist er an diese Erklärung gebunden und kann die Er...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Zur Unterscheidung von Kraftfahrern mit nicht professioneller Pkw- bzw. Lkw-Nutzung wurde der Begriff Berufskraftfahrer eingeführt. Diese arbeiten in der Personen- und Güterbeförderung. In der Personenbeförderung tätige Kraftfahrer arbeiten in der Regel als Busfahrer im Nahverkehr oder als Reisebusfahrer im Fernverkehr zwischen Großstädten bzw. für national und int...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / Zusammenfassung

Überblick Feuerwehren sind für die Sicherung, Bekämpfung und Beseitigung von Gefahrenquellen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie in der Natur verantwortlich. Derartige Gefahren können z. B. Brände, ausströmende gefährliche Gase und Flüssigkeiten, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben sein. Sie sind mit dem erforderlichen Rettungspersonal und der notwendigen techn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Gärtner kultiviert, erhält und züchtet Pflanzen in Nutz- bzw. Ziergärten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Nach heutigem sprachlichen Verständnis werden Gärtner als Personen bezeichnet, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Auch die Hobby- bzw. Kleingärtner, die ihre Gärten zur eigenen Versor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schreiner/Tischler (Profess... / Zusammenfassung

Überblick Schreiner bzw. Tischler als Handwerksberuf haben sich auf die Holzbearbeitung und Oberflächenbehandlung von Möbeln und Bauelementen spezialisiert. Der häufigste Bau- und Werkstoff Holz war bereits in prähistorischer Zeit im Einsatz und setzt auch heute noch Maßstäbe in vielen Bereichen. Zunehmend werden jedoch auch andere Werkstoffe, wie Verbundstoffe, Kunststoffe,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anlagenmechaniker Sanitär-,... / Zusammenfassung

Überblick Das Berufsprofil des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist 2003 durch das Zusammenlegen der bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik entstanden. Entsprechende Handlungsfelder in der Praxis sind Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik und Umweltt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer erteilen anderen Men...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Facharbeiter des Tiefbaus sind an Bauwerken tätig, die an oder unter der Erdoberfläche liegen, wie z. B. Straßen, Bahndämme, Stollen, Tunnel, Brunnen, Kanäle, Kabelschächte, Gräben zum Verlegen von Rohrleitungen. Sie tragen damit Verantwortung für eine wesentliche Säule der baulichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Gesellschaftsbereichen auf dem...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektroniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Aus dem früheren Elektroinstallateur bzw. Elektromechaniker haben sich insbesondere durch den Einfluss von Mikroelektronik und Informatik die Elektroniker entwickelt, die heute durch ihr Know-how alle technischen Systeme maßgeblich beeinflussen. Man spricht deshalb auch von Energieelektronikern, Fahrzeugelektronikern bzw. von Elektronikern der Gebäude-, Information...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[1] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.1 Allgemeine Gestaltungsfragen

Rz. 55 Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln in vorformulierten Auflösungsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB , d. h. Einbeziehungs-, Transparenz- und Inhaltskontrolle.[1] Sie sind allerdings i. d. R. keine überraschenden oder ungewöhnlichen Klauseln i. S. d. § 305c BGB.[2] Einseitige Erledigungsklauseln, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.6 Jahresarbeitszeitvereinbarungen

Die Berechnung der Urlaubsdauer gestaltet sich schwierig, wenn die Arbeitsvertragsparteien nur eine bestimmte monatliche oder jährliche Arbeitsstundenzahl festgelegt haben. Vereinbaren die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bestimmte Jahresarbeitszeit, die der Arbeitnehmer auf Abruf entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, ist eine tageweise Freistellung des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Health-Lösungen im BGM / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen. Anschließend werden Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Eignung

Rz. 201 Eine fehlende Eignung, und zwar sowohl fachlicher, als auch körperlicher oder persönlicher Art, die nicht durch Verschulden verursacht ist, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer subjektiv nicht in der Lage die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so ist nach der Rspr. des BAG eine Kündigungsandrohung erforderlich. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / Zusammenfassung

Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4 Vergütung von Überstunden

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. Eine Ausnahme macht das BBiG für zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen.[1] Darüber hinaus gibt es keinen Grundsatz, dass Überstunden in jedem Fall vergütungspflichtig sind.[2] Soweit die Überstunden zugleich Nachtarbeit (§ 2 Abs. 4 ArbZG) sind, besteht gemäß § 6 Abs. 5 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitnehmer leisten die Überstunden? Wie ist die vorübergehend geänderte Arbeitszeit auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 2 Leistungspflicht

Überstunden bedeutet die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden[1] bedarf einer ausdrücklichen oder konkludenten Regelung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, da anderenfalls der Arbeitgeber einseitig das Austauschverhältnis der gegenseitigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr