Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprache im Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Überblick In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt gewinnt die Sprache im Arbeitsverhältnis unaufhaltsam an Bedeutung. Nicht nur in internationalen Unternehmen, die auf eine vielfältige Belegschaft setzen, wird die effektive Kommunikation zur Grundvoraussetzung für den Geschäftserfolg, sondern auch in kleinen Betrieben mit verschiedensprachiger Belegschaft. Die Erweiter...mehr

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Variable Vergütung für Fach... / 8 Allgemeine Regelungen

Während das variable Zieleinkommen verbindlich zeitlich unbefristet zugesagt wird und nur in den Grenzen des deutschen Arbeitsrechtes reduzierbar ist, sollten die Bedingungen für die Ermittlung (Messgrößen, Modalitäten der Einkommensberechnung) nur für die Dauer jeweils eines Jahres fixiert werden. Entsprechend der strategischen Ausrichtung sowie der sonstigen Rahmenbedingun...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2 Arten der Beschäftigung

Im Folgenden werden die Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich unterschiedlicher Arten der Beschäftigung dargestellt. 2.2.1 Arbeitsverhältnis Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49....mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 3 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund stehen vor der besonderen Schwierigkeit, dass sie erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen können. Das liegt zum einen daran, dass sie teilweise aus Ländern kommen, die ein grundsätzlich anderes Ausbildungs- und Berufssystem aufweisen und dort keine entsprechenden Dokumente oder Zeugnisse ausgestellt wer...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.7 Arbeitsgelegenheiten

Gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht die Möglichkeit, Leistungsbezieher nach diesem Gesetz (u. a. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung) auf freiwilliger Basis oder verpflichtend zur Verrichtung sogenannter Arbeitsgelegenheiten heranzuziehen. Diese sind vergleichbar mit Ein-EUR-Jobs, sind also keine regulären Arbeitsverhältnisse und sollen ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgest...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Begriff Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. Di...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.2 Asylberechtigter

Der höchste Schutzstatus ist die Zuerkennung des Grundrechts auf Asyl gemäß Art. 16a Abs. 1 GG. Ein Asylberechtigter ist zunächst Flüchtling im Sinne der GFK. Es kommt jedoch hinzu, dass er durch den Staat verfolgt wird. Zudem darf der Betroffene nicht über einen sicheren Drittstaat, das sind alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Norwegen, eingereist, sondern muss auf dem Lu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. Hospitation meint, ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Sie können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie eine Zusage für einen konkreten Arbeitsplatz haben, die Bundesagentur für Arbeit der Besch...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge"

Der Flüchtlingsbegriff kann sowohl weiter als auch enger verstanden werden. Im rechtlichen Sinne ist der Flüchtlingsbegriff eng auszulegen, er bezieht sich auf Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt auch national subsidiär Schutzberechtigte, Personen im laufenden As...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.2 Geduldeter

Nach der Legaldefinition in § 60a AufenthG bedeutet Duldung die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Inhaber einer Duldung sind somit vollziehbar ausreisepflichtige Personen, das bedeutet, dass für eine Person keine Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht. Dies ist z. B. der Fall nach einer negativen Entscheidung des BAMF über den Asylantrag....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.1 Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist umgesetzt in § 3 AsylG. Maßgebend ist hier die begründete Furcht vor Verfolgung wegen eines bestimmten persönlichen Merkmals, nämlich wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung. Die Verfolgung kann dabei vom Staat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.3 International subsidiär Schutzberechtigter

Der internationale subsidiäre Schutz beruht auf unionsrechtlichen Regelungen und ist umgesetzt in § 4 AsylG. Er wird zuerkannt, wenn einer Person ein "ernsthafter Schaden", z. B. Folter oder die Todesstrafe, droht, dies jedoch nicht auf einer Verfolgung wegen der in der GFK genannten Merkmale beruht. International subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2 Beschäftigung

Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu unterscheiden zwischen der Aufnahme einer Beschäftigung und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Beschäftigung ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Tätigkeit. Ob es sich um eine Beschäftigung in diesem Sinne handelt, wird im Einzelfall durch Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt. Im Folgenden wird der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.2 ESRS S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Rz. 40 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigene Belegschaft befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.9 ESRS S1-8 – tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.11 ESRS S1-10 – angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / Arbeitsrecht

1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / Arbeitsrecht

1 Anspruch des Arbeitnehmers Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 5 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Der Arbeitgeber kann Zuschläge freiwillig unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewähren, sodass auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers entsteht. Allerdings muss für den Widerruf ein sachlicher Grund vorliegen[1], der die Maßnahme als billigenswert i. S. d. § 315 BGB erscheinen lässt. Freiwilligkeitsvorbehalte sind in Bezug auf das laufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 3 Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf bestimmte (Nachtarbeits-) Zuschläge. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt. Das MiLoG lässt arbeits- bzw. tarifvertragliche Vergütungsansprüche unberührt und legt grundsätzlich keine be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Abweichende Regelung der steuerlichen Verteilung im Innenverhältnis

Im Fall der Pauschalbesteuerung entsteht ein öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis zwischen den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber. Letzterer wird alleiniger Steuerschuldner mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von einer Steuerpflicht befreit ist. Unabhängig davon ist das privatrechtliche (arbeitsrechtliche) Innenverhältnis.[1] Dieses regelt die Verteilung der s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2 Anrechnung

Zulässig ist eine vertragliche Regelung dahingehend, dass freiwillige Zuschläge bei Tariferhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden. Bei entsprechender Vereinbarung führt eine Tariferhöhung nur zu einem Anstieg des tariflich abgesicherten Anteils am Effektivverdienst. Gewährt der Arbeitgeber einen übertariflichen Zuschlag ohne eine ausdrückliche Anrechnungsvereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 6 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zuschläge mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht kann sich dabei sowohl auf die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung als auf den Widerruf eines solchen Zuschlags beziehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der Arbeitgeber die Leistungserbringung eines Arbeitnehmers honorieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, oder über die betriebliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 3 Unterschied Brutto- und Nettovereinbarung

Bei einer Bruttolohnabrede (Formulierung der Entgeltzahlung z. B. als "Bruttobetrag"[1]) hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber vereinbart ist.[2] In der Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 3.3 Wie die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bestimmt wird

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen ist die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt mitentscheidend. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.4 Automatische Weisungen und andere Maßnahmen (§ 106 GewO)

Sollen Computersysteme Mitarbeitern direkt und verbindlich Anweisungen erteilen (vgl. Beispiele unter Abschn. 2.5), stellen sich aus rechtlicher Sicht zwei Fragen: Verbietet Art. 22 DSGVO eine (rein) maschinelle Entscheidung von vornherein? (meistens Nein) Welche speziellen Anforderungen stellt § 106 GewO an die Übertragung des Weisungsrechts auf Computersysteme? Art. 22 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / Arbeitsrecht

1 Arten und Abgrenzung Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Arbeitsrecht

1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht[1] Seit dem 1.1.2005 gilt ein vereinheitlichtes Recht für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Zuwanderungsrecht enthält in seinem Kern 2 gesetzliche Regelungen: Das allgemeine Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von "Nicht-EU"-Ausländern ("Drittsta...mehr