Klimaschutzgesetz: Bundesrat billigt Änderungen

Bisher wurden die Fortschritte beim Klimaschutz nach einzelnen Sektoren bewertet. Dabei schnitten einige Bereiche wie der Verkehr regelmäßig schlecht ab. Nun ändert sich der Bewertungsmodus. Unabhängig von der Umstellung zwingt ein von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenes Gerichtsurteil die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz.

Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Mai, Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. Danach soll es künftig eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtbetrachtung der Treibhausgasemissionen geben. Diese sollen dort reduziert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Die bisherige sektorale Betrachtung entfällt damit. Das freut vor allem Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), denn der Verkehrssektor hat seine Ziele bisher stets verfehlt. Klimaschützer sehen darin eine Aufweichung der Ziele - denn einzelne Sektoren würden nicht mehr wie bisher in die Pflicht genommen.

An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. In einer Entschließung forderte die Länderkammer unter anderem eine Pflicht zum Nachsteuern, wenn Deutschland seine Klimaziele erkennbar verfehlen sollte.

Ampel muss Maßnahmen zu Klimaschutz nachschärfen

Nur einen Tag zuvor, am 16. Mai, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22).

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten - voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

„Die Bundesregierung muss darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaschutzziele (…) zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten“, so Holle. Das müsse „methodisch einwandfrei“ und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Denn die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich.

Bislang geplante Maßnahmen: Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten

Mit den bisher vorgelegten Maßnahmen der Bundesregierung klaffe bis 2030 eine Gesamtlücke von circa 200 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten. Das sei die Menge an Treibhausgasen, die Deutschland bis dahin zusätzlich einsparen müsste, um die Klimaziele erreichen zu können. 

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Im Klimaschutzgesetz ist das Ziel verankert, die Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Bis 2023 hatte Deutschland rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampel-Regierung haben - sofern es umgesetzt werden muss. Denn die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut am Zug. Innerhalb der Bundesregierung dürfte das Urteil auch so schon für sehr viel Unruhe sorgen.

Nicht der erste Sieg der DUH gegen Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe feierte ihren Triumph. „Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen. Auch klimaschädliche Subventionen wie etwa steuerliche Vorteile für Dienstwagenbesitzer sollten aus Sicht der Umwelthilfe abgeschafft werden.

Die Organisation war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Beide Sektoren gelten seit Längerem als Sorgenkinder. Nach den jüngst vorgestellten Zahlen des Umweltbundesamtes wurden hier im Jahr 2023 die Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen erneut verfehlt. Besonders deutlich scheitert der Verkehrssektor bislang daran, seinen Beitrag zu leisten.

dpa
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