Zusammenfassung

 
Überblick

Klimawandel, Umweltzerstörung und wachsende soziale Ungerechtigkeit – die Schaffung von Nachhaltigkeit durch ökologische, ökonomische und soziale Transformation ist der Schlüssel für die Zukunft unseres Planeten. Mit dem "Green Deal" hat die EU bereits 2019 einen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, der Unternehmen den Weg in eine ESG-konforme Zukunft weisen und nachhaltige Unternehmensführung zum europäischen Standard machen soll. Kern dieser Maßnahmen ist die Schaffung von Transparenz durch die Regulierung von Lieferketten und Wertschöpfungsprozessen in europäischen Unternehmen. Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen wird dabei in der Konsequenz zukünftig eine entscheidende Rolle spielen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Regelwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Berichterstattung).

1 Nachhaltigkeitsberichterstattung: Übersicht der Regelwerke

Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit (ESG-Berichterstattung) für Investoren und andere Interessengruppen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Eine Studie zeigt, dass der Anteil der 100 umsatzstärksten Unternehmen der Welt (N100), die entsprechende Informationen offenlegen und Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, von 64 % vor 10 Jahren auf 79 % im Jahr 2022 gestiegen ist.[1] Auch die Offenlegung von Umweltthemen über das Carbon Disclosure Project (CDP)[2] hat deutlich zugenommen. Im Jahr 2022 beantworteten fast 20.000 Unternehmen den entsprechenden Fragebogen für die Investorengemeinschaft – ein Anstieg um 38 % seit dem Jahr 2021.

Diese zunehmende Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen ist unternehmensseitig allerdings nicht nur intrinsisch motiviert oder durch Investoren getrieben, sondern wird in erster Linie durch eine Vielzahl von ESG-Regulierungen gefördert, die in den kommenden (1 bis 3) Jahren so gut wie jedes Unternehmen in Europa betreffen werden.

 
Wichtig

Transparenz in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten wird angestrebt.

Ziel dieser EU-Regularien ist die Schaffung von Transparenz in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten als Instrument zur Unterstützung der EU-Nachhaltigkeitsagenda. Europäische Unternehmen sollen in ihrem Land in die Pflicht genommen werden, d. h. stärker auf die Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten achten, um Gefahr für Mensch und Klima umfassend abzuschätzen.

Diese Regulierungen wurden und werden in den nächsten Jahren sukzessiv von den politischen Entscheidungsträgern der europäischen Länder in Gesetze und Vorschriften zur ESG-Berichterstattung umgesetzt. Zu nennen sind hier vor allem:

  • EU-Taxonomie,
  • Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD),
  • EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EU-Entwaldungsverordnung, EU Deforestation Regulation, EUDR),
  • CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) und
  • zeitnah die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) sowie
  • mittelfristig auch der digitale Produktpass (Ecodesign Directive for Sustainable Products, ESPR).
[1] KPMG (2023): Big shifts, small steps – Survey of sustainability reporting 2022.
[2] s. Carbon Disclosure Project (CDP),

CDP (2022): Nearly 20.000 organizations disclose environmental data in record year as world prepares for mandatory disclosure.

2 LkSG: deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Anfang

In Deutschland ist seit Anfang des Jahres 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, das im ersten Geltungsjahr Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Standort in Deutschland betrifft. Ab dem 1.1.2024 müssen sich dann auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern dem Pflichtenkatalog des LkSG stellen, sodass der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland deutlich erweitert wird.[1]

Um dem Thema mit dem gesamten Gewicht des EU-Wirtschaftsraumes zu begegnen und den Rahmen für ganz Europa einheitlicher zu gestalten, wird derzeit ein europäisches Lieferkettengesetz erarbeitet. Die CSDDD wird voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten und einige Erweiterungen im Vergleich zum deutschen LkSG aufweisen. Auch wenn sich EU-Rat, -Kommission und -Parlament über den genauen Wortlaut der Direktive noch nicht einig sind, gibt es jedoch schon klare Tendenzen, die Änderungen im Vergleich zum LkSG erwarten lassen.

3 CSDDD: mehr Unternehmen werden verpflichtet, umfassender zu berichten

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch CS3D genannt) wird den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Lieferkette auf europäischer Ebene noch einmal deutlich erweitern, da europäische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR von der neuen europäischen Lieferkettenrichtlinie betroffen sein werden. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR fallen unter die CSDDD, wenn sie mindestens 20 Mio. EUR in einem Hochrisikosektor erwirtschaften. Auch bestimmte Nicht-EU-Unternehmen sollen in den Anwendungsbereich der europäischen Liefer...

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