Ebenfalls sollte vor Aufnahme der Beratungstätigkeit der Umfang der Versicherungsdeckung mit der Versicherungsgesellschaft bzw. einem Makler überprüft werden. Sinnvollerweise sollte die zusätzliche Beratung zu Themen der nachhaltigen Geschäftsmodelle als mögliches Risiko aufgenommen werden. Ebenfalls ist es ratsam, vor Beginn eines Beratungsmandats mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang des Auftrags sowie über die Haftung für Beratungsfehler zu vereinbaren. Dabei hilft die Nutzung von Musterverträgen.[1]

[1] Vgl. z. B. den Mustervertrag unter https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/beratung_dienstvertrag/ (letztes Abrufdatum: 29.1.2021).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge