Ebenfalls sollte vor Aufnahme der Beratungstätigkeit der Umfang der Versicherungsdeckung mit der Versicherungsgesellschaft bzw. einem Makler überprüft werden. Sinnvollerweise sollte die zusätzliche Beratung zu Themen der nachhaltigen Geschäftsmodelle als mögliches Risiko aufgenommen werden. Ebenfalls ist es ratsam, vor Beginn eines Beratungsmandats mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang des Auftrags sowie über die Haftung für Beratungsfehler zu vereinbaren. Dabei hilft die Nutzung von Musterverträgen.[1]
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