In der Praxis kaum eine Bedeutung hat die Auflösungsklage. Danach kann die GmbH durch Urteil aufgelöst werden.[1] Die Auflösungsklage können Gesellschafter erheben, die mindestens 10 % halten. Sie ist nur als äußerstes Mittel möglich, wenn z. B. das Vertrauensverhältnis völlig zerrüttet ist und ein anderer zumutbarer Weg der Trennung, z. B. eine Kündigung gegen angemessene Abfindung, nicht besteht.[2]

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