Ebenso wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn ihr Zweck nicht erreicht werden kann. Das kann z. B. der Fall sein, weil sich infolge von Gesetzesänderungen der Zweck nicht mehr verfolgen lässt. Handelt die Gesellschaft mit Spirituosen und erlässt der Gesetzgeber ein Verbot dagegen, wäre die Gesellschaft auf einen unmöglichen Zweck gerichtet und zwangsweise aufgelöst.

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