Steuerberater müssen sich für die Abgabe von Verdachtsmeldungen im Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

Adressat für Geldwäscheverdachtsmeldungen ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion (§§ 27 ff. GwG). Steuerberater müssen dieser Institution nach Maßgabe des § 43 GwG alle Verdachtsmeldungen für Geldwäsche übermitteln. Der FIU sind Meldungen grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln (§ 45 Abs. 1 GwG) Alternativ kann zur Vermeidung von unbilligen Härten eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung auf Antrag auch in Papierform auf dem Postweg abgegeben werden, eine entsprechende Genehmigung der Zentralstelle ist Voraussetzung. Die Zentralstelle ist per Kontaktformular unter https://www.zoll.de/DE/Kontakt/FIU/fiu_kontakt_node.html

oder per Fax unter der Nummer +49 (0) 228 303-98539 erreichbar. Die Generalzolldirektion hat folgende Postanschrift: "Financial Intelligence Unit (FIU), Postfach 85 05 55, 51030 Köln".

Das amtliche Meldeformular mit dazugehörigem Merkblatt ist im Internet[1] abrufbar. Weitere Kontaktdaten der FIU: Tel. +49 (0) 228 303-26070 (Montag bis Freitag: 8 – 17 Uhr), E-Mail: info.fiu@zoll.de.

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