Die Umsatzsteuerbelastung durch Warenspenden hängt von der Bemessungsgrundlage ab. Diese bemisst sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach dem (insoweit fiktiven) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). Dieser fiktive Einkaufspreis entspricht damit in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt der Spende.

Handelt es sich bei den gespendeten Gegenständen um Produkte, die vernichtet werden müssten oder die aufgrund von erheblichen Materialfehlern oder fehlender Marktgängigkeit ( z. B. Vorjahresware) nicht oder nur schwer verkäuflich sind, ist ein entsprechend geringer Marktpreis als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. In diesen Fällen wird entweder keine oder nur eine geringfügige Umsatzsteuer entstehen.

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