Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Publikumsinvestmentfonds setzt sich neben der Cashflow-Besteuerung in vielen Fällen (auch) aus der Besteuerung fiktiver Investmenterträge in Gestalt der Vorabpauschale zusammen. Von der Cashflow-Besteuerung werden Ausschüttungen von Investmentfonds sowie Gewinne aus Veräußerung von Investmentanteilen (einschließlich einer Veräußerung gleichgestellter Tatbestände) erfasst. Diesen Vorgängen liegt im Regelfall ein tatsächlicher Geldfluss zugrunde. Die Versteuerung von Vorabpauschalen ist getrennt für jeden Investmentfonds – ergänzend zu den vorgenannten Besteuerungstatbeständen – je Investmentanteil zu prüfen.

Beraterhinweis Diese Besteuerungssystematik wurde ab 2018 durch das InvStRG v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) eingeführt.

Sinn und Zweck der Vorabpauschale ist die Vermeidung einer vollständigen Begünstigung thesaurierender Investmentfonds. Es ist anzunehmen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Investmentfonds nicht mehr ausschütten würde, wenn es die Vorabpauschale nicht gäbe; dies wollte der Gesetzgeber verhindern (zu weiteren Einzelheiten s. BT-Drucks. 18/8045, 88). Es muss auch immer der Vergleich zum Direktanleger gezogen werden, der sowohl die laufenden Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen als auch Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG zu versteuern hat. Bei einer vollständigen Begünstigung (voll) thesaurierender Investmentfonds stünde allein dem Anleger die Entscheidung zu, über den Zeitpunkt der Besteuerung durch Veräußerung von Investmentanteilen zu entscheiden.

Beraterhinweis Die Versteuerung der Vorabpauschale ist nicht allein auf (voll) thesaurierende Investmentfonds beschränkt. Vielmehr stellt die Vorabpauschale sowohl für thesaurierende als auch für ausschüttende Investmentfonds eine Art Untergrenze dar, die i.d.R. jährlich der Besteuerung unterliegen soll. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen in Abschn. III. und IV. verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge