BMF, Schreiben v. 5.11.2019, III C 1 - S 7068/19/10002 :001

Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

1 Anlage

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 29. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2019 Nr. C 364, S. 9) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.

Dieses Schreiben (nebst Anlage) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines” zum Herunterladen bereit.

 

Anlage:

Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020

191651A

 

Normenkette

RL 2006/112/EG Art. 344

RL 2006/112/EG Art. 345

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