Umfrage: USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Der DStV weist darauf hin, dass diese Regelung nun über eine Umfrage unter Steuerberatern evaluiert werden soll.

Der Deutscher Steuerberaterverband e.V (DStV) habe den vorübergehend eingeführten Verzicht auf die monatliche Abgabe von USt‑Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen (vgl. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v. 22.11.2019) begrüßt.

Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer

Zugunsten der Gründer wird für das Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr die Anwendung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG über einen neuen § 18 Abs. 2 Satz 6 ausgesetzt, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 EUR nicht überschreitet. Die Abgabe erfolgt in diesem Zeitraum vierteljährlich. Die Regelung gilt für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

Evaluierung der Regelung

Wie der DStV schreibt, soll die Regelung nun evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die möglichen Auswirkungen der Aussetzung der monatlichen USt-Voranmeldung auf die eingetretenen Entlastungen für Existenzgründer betrachtet werden.

Der DStV fordert daher den Berufsstand auf, Erfahrungen und Einschätzungen in der Umfrage des BMF mitzuteilen.

Die Teilnahme ist bis zum 15.5.2024 möglich.

Quelle: DStV, Mitteilung v. 27.3.2024
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