Umsatzsteuer-Befreiung für Tafelspenden

"Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums ist eine pragmatische Lösung: Der Wert von gespendeten Backwaren wird auf null Euro gesetzt, wenn deren Haltbarkeit abläuft. Weder nachvollziehbar noch akzeptabel war die Praxis einiger Finanzämter, dass sie gegenüber Bäckereien erhebliche steuerliche Nachforderungen geltend gemacht hatten, wenn Sachspenden an Tafeln gegeben wurden.
Der Wert solcher Spenden ist in der Tat Null. Insofern darf in der Praxis keine Umsatzsteuer anfallen, auch wenn Lebensmittelspenden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. Wir freuen uns, dass das Bundesfinanzministerium unseren Vorschlag aufgegriffen hat. Und wir erwarten, dass sich die Länder dem umgehend anschließen, damit eine um sich greifende Verunsicherung rasch beendet werden kann."
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Pressemeldung v. 20.7.2012
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