Verkaufsstellen von Behindertenwerkstätten

Nach dem AEAO Tz. 5 zu § 68 Nr. 3 gehört der Verkauf von Produkten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen hergestellt worden sind, in einem Laden oder einer Verkaufsstelle der Werkstatt noch zum Zweckbetrieb. Der Verkauf von zugekauften Waren ist hingegen als gesonderter steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen.
Beim Verkauf von Produkten durch eine Verkaufsstelle ist zu unterscheiden, ob die Produkte unter Verwendung von Roh- oder Grundmaterial in der Werkstatt hergestellt wurden (Zweckbetrieb) oder ob es sich um zugekaufte Waren (sog. Handelswaren) handelt, d.h. Waren, die nicht in den Produktionsprozess der Werkstätte eingehen und unverändert weiterveräußert werden (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Der Einkauf von Waren für die Produktion bleibt bei der Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft einer Verkaufsstelle außer Betracht. Es ist deshalb auch ohne Bedeutung, zu welchem Anteil die von einer Werkstätte für Behinderte hergestellten Waren aus zugekauftem Material bestehen.
Der Warenaustausch zwischen Werkstätten für behinderte Menschen ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, soweit der Austausch sich auf Produkte von Behindertenwerkstätten beschränkt. Der Warenaustausch mit Werkstätten in anderen EG-Ländern kann ebenfalls unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft sein. Der Träger der Werkstatt hat auf geeignete Weise nachzuweisen, dass sein Geschäftspartner in dem anderen EG-Land eine Werkstätte für behinderte Menschen ist, die einer solchen i.S.d. § 136 SGB IX vergleichbar ist.
Die vorstehenden Grundsätze können nicht auf sog. „Dritte-Welt-Läden“ übertragen werden. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
OFD Frankfurt, Verfügung v. 2.3.2012, S 0184 A - 8 - St 53
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6015
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.624
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
2.679
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.251
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.113
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0146
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.384
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.1212
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
848
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
835
-
Amtlich vorgeschriebener Datensatz für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
20.08.2025
-
Änderung des AEAO
20.08.2025
-
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 wurde veröffentlicht
19.08.2025
-
Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
19.08.2025
-
Allgemeinverfügung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
19.08.2025
-
Steuererklärung vom Finanzamt
15.08.2025
-
Geändertes BMF-Schreiben zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen
14.08.2025
-
BMF-Entwurf zur E-Rechnung: Klarstellungen gefordert
13.08.2025
-
Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeitsmaßnahmen etc.
12.08.2025
-
Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
05.08.2025