Elektronischer Versand von Gewerbesteuerbescheiden

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informiert darüber, dass mit ELSTER der Versand von Gewerbesteuerbescheiden für Kommunen auch elektronisch möglich ist.

Bisher war der Versand von Gewerbesteuerbescheiden durch die zuständigen Kommunen aus technischen Gründen nur in Papierform möglich. Und hierbei gibt es bundesweit rund 600 verschiedene Formate. Doch nun bietet die Steuerverwaltung über Elster einen medienbruchfreien Weg, um Gewerbesteuerdaten von den Finanzämtern an die Kommunen zu übermitteln und über den Rückkanal digitale Gewerbesteuerbescheide in das Postfach des ELSTER-Unternehmenskontos bekanntzugeben. Hierüber informiert das Bayerische FinMin. Die Gewerbesteuerbescheide sind sowohl menschen- als auch maschinenlesbar und können somit in die IT-Systeme der steuerpflichtigen Unternehmen und Steuerberater schnell und leicht eingelesen und elektronisch verarbeitet werden.

Tipp: Weitere Informationen gibt es auf Elster

Digitaler Prozess soll entlasten

"ELSTER ist mit bundesweit über 21 Millionen Nutzern die erfolgreichste E-Government Anwendung Deutschlands! Dank ihr können bereits viele steuerliche Verwaltungsleistungen elektronisch bereitgestellt werden und das Serviceangebot wird weiter kontinuierlich ausgebaut: Nun können Kommunen mittels ELSTER auch Gewerbesteuerbescheide elektronisch versenden und bekanntgeben. Die Steuerverwaltung unterstützt damit die Kommunen maßgeblich bei der Digitalisierung. Mit der neuen Funktion sparen wir bei allen Beteiligten Aufwand und Zeit – dies ist ein wichtiger Schritt, gerade auch im Interesse der Unternehmen!", erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. "Wir nutzen das bewährte ELSTER-Verfahren der Steuerverwaltung nun auch für die rund 11.000 Kommunen in Deutschland. Insbesondere bei großen Firmen mit Betriebstätten in mehreren Kommunen führen die neuen digitalen Gewerbesteuerbescheide zu einer wesentlichen Entlastung – bundesweit gibt es rund 4 Millionen gewerbesteuerpflichtige Unternehmen", so Füracker weiter.

Bayerisches FinMin, Meldung v. 15.5.2024
 


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