Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis

Mit Urteil vom 8.9.2011 (V R 5/10) hat der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert.
Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 25.7.2012, IV D 2 - S 7270/12/10001.
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