BMF: Konsultationsvereinbarung mit Schweiz zu Schiedsverfahren

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Art. 26 Abs. 5 bis 7 des DBA Schweiz haben die zuständigen Behörden am 21.12.2016 eine Konsultationsvereinbarung zur Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen.

Hierbei geht es im Detail u. a. um Fragen 

  • der Antragstellung,
  • der zuständigen Behörde,
  • der nötige Informationen und Einwilligung,
  • des Zeitpunkt des Beginns eines Schiedsverfahrens,
  • der Durchführung im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung,
  • einer bilateralen Vorabzusage über Verrechnungspreise,
  • des Ausschlusses oder Aufschubs,
  • Aufwendungen und Honorare,

und weitere organisatorische Themen.

BMF, Schreiben v. 3.3.2017, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10026-10

Schlagworte zum Thema:  DBA Schweiz, Internationales Steuerrecht