Inhalt und Form des Datensatzes bei Rentenbezugsmitteilungen

Rententräger sind alljährlich bis zum 1.3. verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund (sog. zentrale Stelle) Leibrenten und andere Alterseinkünfte zu melden, die im Vorjahr zur Auszahlung kamen. Die Datenübermittlung muss dabei nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz erfolgen (§ 22a Abs. 1 Satz 2 EStG). Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen an den Datensatz zu stellen sind, legt das BMF einvernehmlich mit den obersten Finanzbehörden fest.
Mit Schreiben vom 15.6.2012 weist das BMF darauf hin, dass der amtlich vorgeschriebene Datensatz zur Steigerung der Datenqualität angepasst werden muss. Als Basis für die Entwicklung des Datensatzes veröffentlicht das Ministerium die entsprechende Datensatzbeschreibung und einen Fehlerkatalog.
Die Vorgaben sind relevant für Meldungen von Leibrenten und Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a und § 22 Nr. 5 EStG (Meldegrund MZ01). Aus der Datensatzbeschreibung geht u.a. hervor, welche Angaben optional oder verpflichtend sind und welche Felder numerischen bzw. alphanumerischen Inhalt haben müssen.
Hinweis
Nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG müssen Rentenbezugsmitteilungen folgende Angaben enthalten:
- Identifikationsnummer,
- Familienname,
- Vorname und Geburtsdatum des Leistungsempfängers,
- Betrag der zu meldenden Einkünfte,
- Rentenanpassungsbetrag,
- Beginn und Ende des Leistungsbezugs,
- Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen,
- Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die vom Mitteilungspflichtigen an die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsträger abgeführt wurden,
- sowie Beitragszuschüsse, die dem Leistungsempfänger nach § 106 des SGB VI zustehen.
BMF, Schreiben v. 15.6.2012, IV C 3 – S 2257-c/07/10012 :008
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6015
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.624
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
2.679
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.251
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.113
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0146
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.384
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.1212
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
848
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
835
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Amtlich vorgeschriebener Datensatz für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte
20.08.2025
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Änderung des AEAO
20.08.2025
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 wurde veröffentlicht
19.08.2025
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Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
19.08.2025
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Allgemeinverfügung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
19.08.2025
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Steuererklärung vom Finanzamt
15.08.2025
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Geändertes BMF-Schreiben zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen
14.08.2025
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BMF-Entwurf zur E-Rechnung: Klarstellungen gefordert
13.08.2025
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Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeitsmaßnahmen etc.
12.08.2025
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Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
05.08.2025