Das BMF stellt klar, wie sich die Neuregelungen von §§ 60 und 61 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf das Vorsteuervergütungsverfahren auswirken.
Die Neuregelungen haben sich durch die Mantelverordnungen 2014 und 2017 ergeben. Im Fokus stehen insbesondere:
- Vorsteuerbeträge im Vergütungsantrag, die in vorangegangene Vergütungszeiträume des betreffenden Jahres fallen
- Klarstellung zu den formalen Bedingungen an einen Vergütungsantrag
- Zinsen
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird deshalb entsprechend angepasst.
BMF, Schreiben v. 22.9.2017, III C 3 - S 7359/17/10002, veröffentlicht am 25.9.2017.