BMF: Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das BMF stellt klar, wie sich die Neuregelungen von §§ 60 und 61 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf das Vorsteuervergütungsverfahren auswirken.

Die Neuregelungen haben sich durch die Mantelverordnungen 2014 und 2017 ergeben. Im Fokus stehen insbesondere: 

  • Vorsteuerbeträge im Vergütungsantrag, die in vorangegangene Vergütungszeiträume des betreffenden Jahres fallen
  • Klarstellung zu den formalen Bedingungen an einen Vergütungsantrag
  • Zinsen

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird deshalb entsprechend angepasst. 

BMF, Schreiben v. 22.9.2017, III C 3 - S 7359/17/10002, veröffentlicht am 25.9.2017.