Richtsatzsammlung 2021 und Anwendung in Krisenzeiten
Die Richtsatzsammlung ist ein wichtiges Hilfsmittel der Finanzverwaltung. So werden Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden verprobt. Außerdem werden die Richtsätze herangezogen um ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Allerdings darf bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Richtsatzsammlung 2021
Die Finanzverwaltung hat aktuell die Richtsatzsammlung 2021 bekannt gegeben. Außerdem wurde ein Schreiben veröffentlicht, dass die Anwendung der Richtsatzsammlung in wirtschaftlichen Krisensituationen erläutert. Die Finanzverwaltung gibt dabei zu bedenken, dass die in der Richtsatzsammlung genannten Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dazu dienen, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können. Es sei daher unabdingbar, bei der Anwendung der Richtsätze stets auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe einzugehen und diese zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen sei insbesondere in Krisenzeiten besonders zu beachten.
Sensibilität bei der Anwendung der Richtsatzsammlung
In dem BMF-Schreiben wird ausgeführt, dass eine Abbildung aller denkbaren Auswirkungen, naturgemäß bei einer pauschalierten Betrachtungsweise nicht darstellbar ist. Daher muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang bei der Anwendung der Richtsätze Anpassungen vorzunehmen sind. Der sensible Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den Steuerpflichtigen wird in dem Begleitschreiben betont.
BMF, Schreiben v. 28.11.2022, IV A 8 - S 1544/19/10001 :006 und Richtsatzsammlung 2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024