Die Pflegebedürftigen schließen mit dem Pflegedienst einen privatrechtlichen Vertrag über die Erbringung der im Einzelfall gewünschten bzw. benötigten Leistungen. Der Pflegedienst hat bei der Leistungserbringung jedoch die mit der Pflegekasse im Versorgungsvertrag vereinbarten Regelungen zu beachten und einen Vergütungsanspruch bis zu den Höchstbeträgen des jeweiligen Pflegegrades gegenüber der Pflegekasse.[1]

 
Praxis-Tipp

Kündigungsrecht

Es gelten grundsätzlich die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Der Pflegebedürftige kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge