Damit der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, muss er zusammen mit dem zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern, dem Kindergeld und dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausreichen, um den nach den Regeln des SGB II festgestellten Gesamtbedarf der Familie zu decken.

Zudem besteht auch dann ein Anspruch auf einen Kinderzuschlag, wenn die Prüfung ergibt, dass insgesamt höchstens 100 EUR zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit fehlen. Weitere Voraussetzung ist, dass die antragstellende Familie kein Bürgergeld bezieht.

Als Bedarfe nach dem SGB II werden die Regelbedarfe der Eltern und Kinder, etwaige Mehrbedarfe sowie die gesamten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge