Der Jugendhilfeplan soll auf andere örtliche und überörtliche Planungen abgestimmt werden.[1] Einerseits betrifft dies die verschiedenen Verwaltungsebenen (örtlicher und überörtlicher Träger der Jugendhilfe, Landkreis und kreisangehörige Gemeinden). Andererseits ist hier an weitere Akteure wie Schulen oder Sozialämter, aber auch Bauplanungsämter[2] mit ihren spezifischen Planungen zu denken.
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