Rz. 3

Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Perspektivwechsel. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer sich nicht nur vornehmlich auf die bisher ausgeübte Beschäftigung konzentrieren und auf entsprechende Stellennachweise der Arbeitsverwaltung warten soll. Vielmehr muss ihm frühzeitig der Blick für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geöffnet werden.

 

Rz. 4

Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber zielt auf die Unterstützung bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen und die Stellenakquise. In der Bundesrepublik sind ständig zwischen 500.000 und 1 Mio. Arbeitsstellen unbesetzt. Rund zwei Drittel aller offenen Stellen werden den Agenturen für Arbeit nicht aktiv für Vermittlungsbemühungen gemeldet. Die Bundesagentur für Arbeit ihrerseits bemüht sich darum, offene Stellen aufzuspüren, z. B. mit einem Job-Roboter, der nach Stellenangeboten im Internet sucht, aber auch durch die Bereitstellung einer Jobbörse, in der Arbeitgeber ohne die Arbeitsverwaltung offene Stellen einstellen können. Durch Arbeitsmarktberatung sollen insbesondere die Differenzen zwischen der Qualifikation Arbeitsloser und den Anforderungen der offenen Stelle (Mismatch) verringert werden, sodass es zu einer baldigen Stellenbesetzung kommen kann. Eine wesentliche Rolle spielt dabei zwischenzeitlich der sich verbreiternde Fachkräftemangel.

 

Rz. 4a

Die Bundesagentur für Arbeit begreift die Aufgabe der Beratung als Auftrag zur lebenslangen Beratung im Erwerbsalter und hat hierfür die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen.

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