Zusammenfassung

 
Begriff

Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der

  • Physiotherapie,
  • podologische Therapie,
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie,
  • Ergotherapie sowie
  • Ernährungstherapie.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln ist in § 32 SGB V geregelt, die Zuzahlung ergibt sich aus § 61 Satz 3 SGB V. Die Rechtsgrundlage für die sog. "Blankoverordnung" stellt § 125a SGB V dar.

In den Heilmittel-Richtlinien (HMR) sind die Grundsätze der Heilmittelverordnung geregelt und welche Heilmittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Im Zweiten Teil der HMR (Heilmittelkatalog) ist geregelt, bei welchen Indikationen welche Heilmittel in welchem Umfang grundsätzlich verordnet werden können. Die nichtverordnungsfähigen Heilmittel sind in den HMR ebenfalls benannt.

Ferner gelten im zahnärztlichen Bereich die Heilmittel-Richtlinie-Zahnärzte. Ergänzende Informationen zur Berechnung der Zuzahlung sind im GR v. 26.11.2003 zu finden.

1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, wenn sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen,
  • ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
  • Krankheitsbeschwerden zu lindern.[1]

    Ein Anspruch auf Heilmittel kann sich aber auch aus einem Vorsorgebedarf ergeben.[2]

2 Verordnungsfähige Heilmittel

2.1 Physiotherapie

Physiotherapie umfasst

  • die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie
  • die physikalische Therapie.

Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikalischer Therapien wie Massage-, Hydro-, Thermo- oder Elektrotherapie. Für einige physikalischen Therapien benötigt der Therapeut Zusatzqualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen.

Zu den Maßnahmen der physikalischen Therapie gehören

  • Massagen,
  • Bewegungstherapie (z. B. Krankengymnastik),
  • Traktionsbehandlung,
  • Elektrotherapie,
  • Kohlensäure- und Kohlensäuregasbäder,
  • Inhalationstherapie,
  • Wärme- und Kältetherapie sowie
  • standardisierte Kombinationen dieser Maßnahmen.

2.2 Podologische Therapie

Podologische Therapie (medizinische Fußpflege) kann

  • zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) oder
  • bei vergleichbaren Schädigungen

verordnet werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie) vorliegen.

Die Podologische Therapie soll unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen vermeiden. Zu den Maßnahmen der Podologie gehören:

  • Hornhautabtragung,
  • Nagelbearbeitung,
  • Podologische Komplexbehandlung,
  • Behandlung einer geschlossenen Fehlbeschwielung mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen,
  • Behandlung mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen) bei eingewachsenem Zehennagel und Entzündungen.

2.3 Stimm-/Sprech-/Sprach-/Schlucktherapie

Die Stimmtherapie umfasst Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Lautstärke, Artikulation, Kehlkopf- und Zungenmuskulatur. Sie soll die Stimmqualität und die stimmlichen Belastbarkeit bessern oder wiederherstellen, auch bei Heiserkeit oder Beeinträchtigung des Stimmklangs.

Die Sprechtherapie umfasst Maßnahmen zur gezielten Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit, der Koordination von Atmungs- und Sprechverlauf. Sie soll die Sprechleistung bessern oder wiederherstellen.

Die Sprachtherapie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Anbahnung sprachlicher Äußerungen, zum Aufbau des Sprachverständnisses, zur Ausbildung und zum Erhalt der Lautsprache, zur Verbesserung der Wahrnehmung des Hörens sowie zur Normalisierung des Sprachklangs. Sie soll die kommunikativen Fähigkeiten bessern oder wiederherstellen.

Die Schlucktherapie dient der Besserung oder Normalisierung des Schluckakts durch

  • Bewegungstraining der am Schlucken beteiligten Muskeln,
  • Modifikationen des Schluckvorgangs durch Haltungsänderungen oder Schlucktechniken,
  • Beratung zu schluckphasengerechten Kostformen und
  • Umgang mit speziellen Ess- und Trinkhilfen, um aspirationsfreies Schlucken zu ermöglichen.

2.4 Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Stabilisierung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowi...

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