Erstattung: Neuerungen beim grünen Rezept

Eine wichtige textliche Veränderung wurde auf dem grünen Rezept vorgenommen. Nur wenige haben den neuen Hinweis auf Voll- oder Teilererstattung als Satzungsleistung wahrgenommen.

Viele Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise die Kosten für auf dem grünen Rezept verschriebene Medikamente. Darauf empfiehlt der Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die er für medizinisch notwendig erachtet.

Hinweis auf Erstattung wegen Satzungsrecht

Bislang fand sich dort der Hinweis «Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen». Dieser wird ersetzt durch den Satz «Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilererstattung als Satzungsleistung einreichen».

93 % haben von der Änderung nichts mitbekommen

Das Problem: Bislang haben fast alle Verbraucher (93 %) von dieser Neuerung laut einer YouGov-Umfrage nichts mitbekommen. 7 von 10 Befragten (70 %) meinen, dass die Kosten für rezeptfreie Medikamente auf dem grünen Rezept sowieso nicht erstattet werden. YouGov befragte vom 31. Juli bis 3. August 2015 1.007 Erwachsene.

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dpa
Schlagworte zum Thema:  Erstattung, Satzung