Was sind typische Fehler?

Fest steht: Jede Bera­tung und Ver­tre­tung in recht­li­chen Ange­le­gen­heiten birgt erheb­liche Haf­tungs­ri­siken. Und selbst auf scheinbar unge­fähr­li­chem Terrain kann man vor Stein­schlag, aus­ge­löst durch eine äußerst rigide Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs, nicht sicher sein.   

Da sich aber ohnehin niemand davon frei spre­chen kann, über das gesamte Berufs­leben hinweg feh­ler­frei zu arbeiten, sollte man schon genauer hin­schauen, was Sache ist, wenn es einmal brennt.

Haftungsursache Fristen und Gesetzesreformen

Erst dieser unver­hoh­lene Blick auf den „Worst Case“ öffnet den Weg zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung und per­sön­li­chen Scha­dens­ab­wen­dung. Die Ver­säu­mung pro­zes­sualer und sons­tiger Fristen macht mit gut einem Drittel einen großen Teil der Haf­tungs­fälle aus. Schon eine nicht sorgfältig notierte Vorfrist kann einen Haftungsfall auslösen (BGH, Beschluss  v. 17.5.2023, XII ZB 533/22). Ursache für Haftungsfälle können auch die zahlreichen Geset­zes­re­formen der letzten Jahre sein (ZPO-Reform, Schuld­rechts­re­form mit neuen Ver­jäh­rungs­re­geln usw.).

Haftungsursache Beratungsfehler

Weitere Schwer­punkte liegen auf dem Feld der all­ge­meinen Rechts­be­ra­tung, der Führung aus­sichts­loser Pro­zesse mit ent­spre­chendem Kos­ten­schaden oder unzu­rei­chender Pro­zess­füh­rung. So ist ein Rechtsanwalt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, den Auftraggeber umfassend zu belehren und Nachteile für den Mandanten nach Möglichkeit zu vermeiden. Einem drohenden Rechtsverlust des Mandanten hat der Anwalt durch geeignete Maßnahmen entgegenzusteuern (BGH, Urteil v. 17.3.2016, IX ZR 142/14). Dies gilt sogar für Warnungen und Hinweise außerhalb des dem Anwalt erteilten Mandats, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und die daraus dem Mandanten drohende Gefahr kannte (BGH, Urteil v. 21.6.2018, IX ZR 80/17).

Haftungsfallen Rechtsprechungsänderung und beA

Die Gerichte verzeichnen in jüngster Zeit eine deutliche Zunahme von Fällen, in denen Anwältinnen und Anwälte nicht ausreichend über neue Rechtsentwicklungen aufgrund geänderter Rechtsprechung informiert haben (BGH, Urteil v. 16.9.2021, IX ZR 165/19). Hinzu kommen Haftungsfälle, die auf einem fehlerhaften Umgang mit dem beA beruhen, was zu Fristversäumnissen und auch zur Verjährung von Ansprüchen führen kann (BGH, Beschluss v. 30.3.2022, III ZB 13/22; BGH, Beschluss v. 21.3.2022, VIII ZB 80/22).

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