Kontrolle von Sammelanderkonten bei Rechtsanwälten

Die Regierung plant ein Gesetz zur Verschärfung der Kontrolle von Sammelanderkonten bei Rechtsanwälten. Die regionalen Rechtsanwaltskammern sollen die Kompetenz zu anlasslosen Prüfungen erhalten. Die BRAK kritisiert das Vorhaben scharf.

In seltener Schärfe hat die BRAK auf die Ankündigung der Ampelkoalition reagiert, zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität die Sammelanderkonten von Rechtsanwälten einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die regionalen Rechtsanwaltskammern anlasslos die korrekte Führung der Sammelanderkonten überprüfen können. Die BRAK bewertet das Vorhaben als systemwidrigen Misstrauensbeweis gegen die Anwaltschaft.

Was genau ist geplant?

Im Zentrum der geplanten Reform steht der Entwurf eines neuen § 73a BRAO. Der Entwurf sieht Folgendes vor:

  • Den regionalen Rechtsanwaltskammern soll
  • die Aufgabe der anlasslosen Überprüfung von Sammelanderkonten zugewiesen werden.
  • Für die betroffenen Anwälte wird eine Mitwirkungspflicht an der Überprüfung statuiert.
  • Eine Berufung auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht soll nicht möglich sein.

BRAK kritisiert Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Die BRAK wertet das Vorhaben als Systembruch. Das Bild des Anwalts als Organ der Rechtspflege werde durch ein Klima des Misstrauens konterkariert. Anlasslos könnte künftig in die Verschwiegenheitsverpflichtung der Anwälte eingegriffen werden. Diese würden im Ergebnis verpflichtet sein, Auskunft über von ihren Mandanten veranlassen Geldbewegungen und finanziellen Transaktionen zu geben. Die Anwaltskammern würden damit faktisch zu Ermittlungsbehörden gegenüber ihren Mitgliedern umfunktioniert.

Praktische Umsetzung würde Offenlegung des Mandatsverhältnisses erfordern

Die BRAK hat sich auch ausführlich mit der möglichen praktischen Umsetzung des Reformvorhabens befasst. Entgegen den Vorstellungen der Regierung befürchtet die BRAK, dass die Kontrolle von Sammelanderkonten sich nicht auf die Überprüfung von Kontoauszügen beschränken würde. Eine effektive Kontrolle würde vielmehr die Herausgabe der Handakten des Anwalts erfordern, denn nur anhand der Handakte könnten Geldflüsse und Geldverwendung tatsächlich nachverfolgt werden. Damit wären Verschwiegenheitspflicht und Anwaltsgeheimnis aber nur noch reine Makulatur.

Erreichen des Gesetzeszwecks mehr als fraglich

Die Kammer bezweifelt auch den praktischen Nutzen der Gesetzesänderung für den erstrebten Zweck der Verhinderung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Sammelanderkonten würden in der Praxis vor allem von Kanzleien geführt, die im Bereich des Verkehrsrechts und der Schadensregulierung tätig sind und nicht unbedingt von Kanzleien in Bereichen mit erhöhtem Geldwäsche- oder Steuerhinterziehungsrisiko.

Unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand

Schließlich befürchtet die BRAK einen erheblichen Mehr- und Bürokratieaufwand bei den Anwaltskammern, die in keinem sinnvollen Verhältnis zur Effektivität dieser Maßnahmen stünden. Die regionalen Anwaltskammern würden durch das geplante Gesetz mit Aufgaben der Geldwäscheaufsicht belastet, die der Struktur einer Anwaltskammer fremd seien. Dazu kämen nach dem geplanten § 73a Abs. 2 BRAO-E in erheblichem Umfange Berichts- und Statistikmeldepflichten.

Reformvorhaben widerspricht dem anwaltlichen Berufsbild

In ihrer Stellungnahme lehnt die BRAK gegenüber der Bundesregierung die geplante Reform strikt ab. Im Ergebnis enthält die Reform nach Auffassung der BRAK einen Systembruch und ist mit dem Berufsbild einer freien Advokatur nicht zu vereinbaren.

Schlagworte zum Thema:  Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt, Konto, Geldwäsche