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11.03.2021
EuGH zu Brüssel-IIa-Verordnung
Wird ein Kind außer Landes gebracht, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht bezüglich einer Rückführung. Das Gericht des Mitgliedstaates, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, bevor es widerrechtlich in einen Drittstaat verbracht wurde, bleibt im Rechtsstreit über die elterliche Verantwortung zeitlich unbegrenzt zuständig – so die Schlussanträge des Generalanwalts, denen der EuGH in aller Regel folgt.mehr