Kommentar
Immer wieder kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Unstimmigkeiten über die Frage, ob sich längere Krankheiten im Verlauf eines Jahres auf das 13. Monatsgehalt ( Gratifikation ) bzw. auf das Weihnachtsgeld auswirken. Nach einer neueren Entscheidung des BAG zu diesem Thema verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzeiten einen gekürzten 13. Monatslohn zahlt, die Angestellten dagegen einzelvertraglich ein ungekürztes 13. Monatsgehalt erhalten.
Link zur Entscheidung
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