2.1 Wie können Sie als Vermieter von einer Mediation profitieren?

Die Anwendungshäufigkeit im Mietrecht ist noch nicht sehr hoch. Grund dafür ist vor allem die noch fehlende Bekanntheit dieser Konfliktlösungsmöglichkeit. Dabei haben viele von Ihnen bereits die Erfahrung gemacht, dass sich durch juristische Auseinandersetzungen

  • Konflikte massiv verschärft haben und
  • ein Urteil diese Konflikte nicht lösen konnte.

Ein Urteil kann eine Streitfrage lediglich nach juristischen Maßstäben lösen. Die Ursache des Konflikts oder Gefühle spielen dabei keine Rolle. Außerdem entscheidet ein Urteil nur über einen vergangenen Sachverhalt, bietet aber keine Lösung für die Zukunft.

Ursache des Konflikts ist oft eine gestörte Kommunikation zwischen den Parteien, die sich wechselseitig hochschaukelt. Wegen der oft vorhandenen räumlichen Nähe wird der Konflikt (z. B. Lärm) als zentrale Störung des eigenen Lebens erlebt.

Vermieter und Mieter verfolgen naturgemäß unterschiedliche Interessen. Trotzdem gibt es folgende verbindende Elemente:

  • Jeder möchte in Ruhe häuslichen Frieden genießen.
  • Jeder Vermieter, aber auch Mieter, möchte in der Regel ein möglichst konfliktfreies Vertragsverhältnis mit seinem Gegenüber.

Wird bei Störungen versucht, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, kann dies viel Zeit-, Nerven- und Kostenaufwand vermeiden. Eine Mediation bietet außerdem die Chance, mehrere gleichartige Sachverhalte in einem Verfahren zu bündeln, statt viele Einzelprozesse führen zu müssen.

Das Wohnen und die Wohnung sind Kernbereiche der persönlichen Lebensführung und die darin verwickelten Emotionen oft nicht geringer als im Familienrecht. Die Mediation bietet gerade in diesem zentralen Lebensbereich ein bewährtes Modell für eine in die Zukunft gerichtete Problemlösung, bei der sich alle Beteiligten trotz des anfänglichen Streites auf der persönlichen Ebene wieder ins Gesicht schauen können.

2.2 Gibt es Vorbedingungen für eine Mediation?

Nein. Die einzige Vorbedingung ist, dass Sie den Konflikt auch als Chance zu einer Lösung begreifen, an der Sie aktiv mitarbeiten wollen, dabei für Ihre Belange eintreten, aber auch bereit sind, die Gegenseite anzuhören. Dies gelingt umso einfacher, wenn ein langfristiges gemeinsames Interesse vorhanden ist, z. B. ein konfliktfreies Mietverhältnis.

Entscheidend ist die eigene Haltung:

  • Bin ich einigungsbereit?
  • Akzeptiere ich, dass es nicht nur 1 Lösung gibt?
  • Weiß ich, dass für gute Lösungen nicht nur die Sach-, sondern auch die Beziehungsebene einbezogen werden sollte?

Konfliktforscher gehen davon aus, dass sich 80 % der Konflikte auf der Beziehungsebene abspielen (z. B. Anerkennung, Wertschätzung, Bedürfnisse, Autonomie, Sicherheit, Erziehung, Religion, Enttäuschung, Altersunterschied) und nur 20 % auf der Sachebene (z. B. Kosten).

Ein Richter muss allein auf der Sachebene aufgrund von beweisbaren Fakten und der Rechtslage entscheiden. Ein Mediator darf und soll viel mehr erkennen und beim Ausarbeiten einer guten Lösung berücksichtigen.

Eine Mediation können Sie nicht allein durchführen. Fragen Sie also Ihren Mieter, mit dem Sie einen Konflikt lösen wollen, ob er mit einer Mediation einverstanden ist.

2.3 Sollte der Mediator ein Anwalt sein?

Wenn es um einen Konflikt geht, bei dem es z. B. nur um eine verbesserte Kommunikation geht, ist eine juristische Vorbildung sicher nicht notwendig. Sobald auch juristische Fragen eine Rolle spielen, sollte der Mediator diese beantworten können, was ein Anwalt darf, andere Personen meistens nicht.

 
Hinweis

Mediator und Fachanwalt?

Die Kombination aus Mediator und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht klingt ideal, ist aber vielleicht nicht so häufig, weil Mediation in diesen Bereichen noch wenig etabliert ist. Zumindest sollte dies aber ein Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit sein.

2.4 Wie finde ich einen guten Mediator?

Leider ist Mediator trotz Mediationsgesetz kein geschützter Begriff. Empfehlenswert ist, nur Mediatoren mit einer nachgewiesenen qualifizierten Ausbildung zu wählen. Die Standards der BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V.) für die Ausbildung haben Maßstäbe gesetzt, entsprechen den europäischen Richtlinien und sind anerkannt hoch. So ist z. B. der Nachweis von mindestens 200 Zeitstunden Ausbildung und Supervision notwendig.

Weiter gibt es auch zertifizierte Mediatoren, die nicht nur eine qualifizierte Ausbildung, sondern auch laufende Fortbildung und Supervision nachweisen müssen.

 
Hinweis

Infos, Adressen und Suchtipps

Nähere Informationen zur Mediation und geeignete Mediatoren mit einer qualifizierten Ausbildung finden Sie z. B. unter www.bafm-mediation.de. Es gibt auch andere Verbände mit vergleichbar hohem Standard.

Die Rechtsanwaltskammern nennen Ihnen auf Anfrage ebenfalls Anwälte, die als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit Mediation angegeben haben.

Schauen Sie, ob es über den Mediator Bewertungen gibt und/oder rufen Sie einfach an. Stellen sie ihm Fragen, klären Sie Kosten, zeitliche Kapazität, berufliche Kompetenz etc. In dem Telefonat werden Sie sicher einen ersten Eindruck bekommen, ob Sie sich bei dieser Person gut aufgehoben fühlen.

2.5 Was kostet eine Mediation?

Dies ist Verhandlungssache und bemisst sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung der An...

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