Rz. 13

§ 546a Abs. 2 stellt klar, dass ein weitergehender Schadensersatzanspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Dieser setzt naturgemäß eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus, die in §§ 280, 286, aber auch in positiver Forderungsverletzung (§ 280) gesehen werden kann und wofür Verschulden (§§ 276, 278) erforderlich ist. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richtet sich ebenfalls nach allgemeinen Vorschriften (§§ 249 ff.).

Muster

Weitergehender Schadensersatzanspruch

 
 
(Vermieteranschrift) (Datum)

An

(Mieter)

Betreff: Schadensersatz wegen Vorenthaltung der Mietsache

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

das Mietverhältnis über die von Ihnen bisher gemietete Wohnung in … (genaue Wohnungsangabe) ist zum … beendet. Trotz Aufforderung haben Sie die Wohnung nicht geräumt. Ich war daher nicht in der Lage, die Wohnung weiterzuvermieten, hätte dies jedoch tun können. Der neue Mieter, dessen Namen und Anschrift ich im Streitfall identifizierbar angeben kann, hätte für die Wohnung eine gerechtfertigte Miete von … EUR gezahlt, die damit um … EUR über der von Ihnen bisher gezahlten Miete/Nutzungsentschädigung liegt. Sie sind verpflichtet, die Differenz als Schadensersatz zu zahlen, da Sie mit der Rückgabe der Wohnung in Verzug sind.

Ich fordere Sie hiermit auf, eine Nutzungsentschädigung von insgesamt … EUR (bisherige Nutzungsentschädigung zuzüglich Differenzschaden) auf das im Mietvertrag angegebene Konto, IBAN ...zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs – vor allem für die Zeit nach der Räumung bis zu einer möglichen Weitervermietung der Wohnung – bleibt vorbehalten.

Freundliche Grüße

(Unterschrift Vermieter)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge