Zum Teil ist es Wohnungseigentümern möglich, aus Sonderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Finanzierung energetischer Maßnahmen Mittel zu erhalten. Ein entsprechender Antrag ist direkt an die Kreditanstalt zu richten. Als Antragsteller kommt neben den Wohnungseigentümern (natürliche Personen) auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Betracht.

Die Antragsunterlagen für einen Zuschuss-Antrag können unter www.kfw.de heruntergeladen werden. Benötigt werden vor allem:

  • bislang eine Kopie des Personalausweises des Verwalters, bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug;
  • eine Miteigentümerliste mit den Anschriften der Eigentümer und Angabe der Größe ihrer Miteigentumsanteile und Wohnungsnummern;
  • eine Kopie des Erhaltungsbeschlusses (das ist der Beschluss, der die zu bezuschussenden Maßnahmen beschreibt);
  • "De-minimis"-Erklärungen aller vermietenden Wohnungseigentümer.

Eine Aussage, ob ein Zuschuss gegeben wird, erteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Nach Durchführung der Maßnahmen (maximal 3 Jahre) sind Verwendungsnachweise und die Rechnungskopien bei der Kreditanstalt einzureichen. Eine Auszahlung des Zuschusses auf ein Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgt dann in einer Summe.

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