Zusammenfassung

In der folgenden Übersicht finden Sie aktuelle Informationen zu Gesetzen, Gesetzesinitiativen und wichtiger Rechtsprechung.

1 Bundesrat billigt Änderungen im Namensrecht

Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht wurden vom Bundestag am 12.4.2024 beschlossen und haben den Bundesrat am 17.5.2024 passiert.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Eine der zentralen Neuregelungen ist die Einführung "echter Doppelnamen". Bisher mussten sich Eheleute, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollten, für einen Namen der Eheleute entscheiden. Lediglich einem Ehepartner war es erlaubt, seinen bisherigen Namen als Begleitnamen hinzuzufügen. Mit der Gesetzesänderung können nun künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen.

Weitreichende Flexibilisierung bei Namenswahl für Kinder

Führen die Eltern einen gemeinsamen Doppelnamen, kann diesen ab dem 1.1.2025 auch das Kind tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Adoption von Erwachsenen

Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Eine weitere Änderung betrifft nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen. So sind künftig zum Beispiel traditionelle und geschlechterangepasste Formen des Familiennamens möglich.

Die Neuregelungen treten zum 1.5.2025 in Kraft

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es verkündet werden. Es tritt zum 1. 5.2025 in Kraft.

2 Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.4.2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17.2.2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Koordinierungsstelle

Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.

Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum

Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll.

Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden.

Verstöße gegen den Digital Services Act

Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

3 Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26.4.2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.

Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.

4 Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung in der Plenarsitzung des Bundesrates am 26.4.2024, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür ni...

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