Schließlich erhält der Rechtsanwalt auch die im Revisionsverfahren entstandenen Auslagen vergütet. Es gelten die Nrn. 7000 ff. VV.[70] Der Pflichtverteidiger erhält die Auslagen aus der Staatskasse.[71]

[70] Dazu die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Volpert, a.a.O.
[71] Dazu Burhoff/Volpert/Volpert, a.a.O., Teil A Rn 208 ff.

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