Der Rechtsanwalt ist (auswärtiger) Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Verfahren beim Staatsschutzsenat des OLG. Er hatte sich mit Schreiben vom 16.4.2020 als Verteidiger des Angeklagten gemeldet und ist mit Verfügung des Vorsitzenden vom 4.1.2021 zum Pflichtverteidiger bestellt worden.

In dem Verfahren liegen 253 Band Stehordner Ermittlungsakten und sieben Nachlieferungen mit 27 Band Akten, 38 Band Gerichtsakten sowie Beiakten vor. Seit dem 13.4.2021 bis zum Erlass des Urteils durch das OLG am 30.11.2023 hat man insgesamt an 173 Tagen (haupt-)verhandelt. An gesetzlichen Gebühren sind bis zum 30.11.2023 122.911,00 EUR entstanden. Der Pflichtverteidiger hat mit Antrag vom 14.9.2022 die Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 S. 5 RVG beantragt. Die Bezirksrevisorin beim OLG Stuttgart hat am 30.3.2023 dazu Stellung genommen. Sie hat auf der Grundlage des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 9.8.2022 (5-2 StR 7/20, AGS 2022, 405) die Gewährung eines Vorschusses befürwortet. Das OLG hat – durch den Einzelrichter – einen Vorschuss i.H.v. 226.703,00 EUR gewährt.

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