Schließlich erhält der Rechtsanwalt auch die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Auslagen vergütet. Es gelten die Nrn. 7000 ff. VV.[26] Ist der Rechtsanwalt ggf. Pflichtverteidiger, erhält er die Auslagen aus der Staatskasse.[27]
Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg
AGS 3/2024, S. 99 - 101
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