Rz. 101

Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/oder ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

 

Rz. 102

Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt folgende Klausel:

Muster 12.10: Schlichtungsklausel

 

Muster 12.10: Schlichtungsklausel

Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.

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