Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es einige Merkmale, aufgrund dessen ein Bewerber nicht diskriminiert werden darf. Demzufolge gibt es zahlreiche Fragen, welche unzulässig sind bzw. bei denen der Bewerber lügen darf. Hierzu zählen u. a. Fragen zur Kinderplanung und Schwangerschaft, sexuellen Orientierung, Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit etc.[1]

 
Wichtig

Bezug zur Tätigkeit

Alle Interviewfragen sollten einen Bezug zur Stelle haben und die Anforderung sollten erforderlich für die konkrete Tätigkeit sein. Private Fragen zu Freizeitaktivitäten oder Familienstand etc. haben keine Relevanz für die Stelle und sollten daher nicht im Interview abgefragt werden.

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