Die Personalabteilung ist zudem selbst ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsstrategie. Arbeitnehmer und Bewerber erwarten im Rahmen des Bewerbungsprozesses von (potenziellen) Arbeitgebern immer deutlicher diese gesellschaftliche Verantwortung und fordern diese danach als Mitarbeiter auch ein. Gerade vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Fachkräftemangels in vielen Branchen gewinnt dieses Thema daher aus der Personalabteilung heraus eine immer wichtigere Bedeutung.

Unternehmen haben zudem ein Interesse daran, die Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen bekannt zu machen und sie – notfalls auch mit Sanktionen gegenüber Mitarbeitern – durchzusetzen. Unternehmensrichtlinien können den Mitarbeitern aufzeigen, in welche Richtung ein Unternehmen gehen möchte. Derartige Richtlinien werden unterschiedlich bezeichnet, z. B. als Verhaltenskodex, Code of Conduct oder Sustainability Guidelines. Darüber hinaus kann es sogar Verpflichtungen für Unternehmen geben, diese Unternehmensrichtlinien zu erstellen und gegenüber der Allgemeinheit zu veröffentlichen.

Zudem können auch Mitarbeiter Verstöße gegen diese Verhaltensrichtlinien melden und dadurch ebenfalls für eine noch bessere Durchsetzung sorgen. Insbesondere durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dürfte es zukünftig zu vermehrten Meldungen kommen, da die Unternehmen eine entsprechende Meldestelle einrichten müssen.

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