Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses daran hindert, in Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber tätig zu werden. Es ist eine Maßnahme, um die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu schützen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer über vertrauliche Informationen, Kundenkontakte oder spezifisches Fachwissen verfügt, die für den Wettbewerb von Bedeutung sein könnten. Eine gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in §§ 7475 f. HGB.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Die wichtigsten Merkmale eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sind normalerweise:

  • Geltungsdauer: Es ist zeitlich begrenzt und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum, aktuell bis max. 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Räumliche Beschränkung: Das Wettbewerbsverbot sollte sich auch auf einen bestimmten geografischen Bereich erstrecken, um zu verhindern, dass der ehemalige Arbeitnehmer in einem bestimmten Gebiet Konkurrenztätigkeiten ausübt.
  • Angemessene Entschädigung: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss zugleich eine unbedingte Verpflichtung des Arbeitgebers enthalten, in der er die Zahlung einer Karenzentschädigung für die Dauer des Verbots der Tätigkeit in der Mindesthöhe der Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts zusagt.

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart werden und darf die Rechte des Arbeitnehmers nicht unangemessen beschränken. Das heißt, das Verbot darf nicht darüber hinausgehen, was zum Schutz der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.

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