Diese Art der Prämie ist eine Belohnung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie dazu zu motivieren, neue qualifizierte Talente für das Unternehmen zu gewinnen. Die Prämie dient als Motivation für die Mitarbeiter, ihr persönliches Netzwerk zu nutzen und potenzielle Bewerber für offene Stellen im Unternehmen vorzuschlagen. Dahinter steckt die Idee, dass die eigenen Mitarbeiter oft besser in der Lage sind, die Unternehmenskultur und die Anforderungen einer Stelle zu verstehen. Sie können deswegen schnell und präzise geeignete potenzielle Kandidaten identifizieren, die gut zum Unternehmen passen könnten. Da Mitarbeiter oft ähnlich qualifizierte und talentierte Freunde, Kollegen oder Kontakte haben, können sie Personen aus ihrem privaten Umfeld möglicherweise als Kandidaten für freie Stellen in ihrem Unternehmen empfehlen. Die Prämien können je nach Unternehmen und Position variieren. Typischerweise erhalten Mitarbeiter die Belohnung erst, wenn der von ihnen empfohlene Kandidat erfolgreich eingestellt wurde.
Bei der Prämie handelt es sich i. d. R. um eine Einmalzahlung.
Rechtliche Grundlage und Gestaltung
Für die rechtliche Vereinbarung bieten sich folgende Möglichkeiten an:
- Vertragsergänzung zum Arbeitsvertrag
- Gesamtzusage durch den Arbeitgeber (z. B. durch eine Richtlinie)
- Regelung in einer Betriebsvereinbarung (soweit ein Betriebsrat vorhanden)
Die Grundlage für eine Auszahlung kann sich durch eine individuelle Absprache zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ergeben. Dann sollte diese auch in einer vertraglichen Ergänzung festgehalten werden.
Eine Prämie wird regelmäßig im Rahmen eines "Mitarbeiterwerbeprogramms" ausgerufen. Soweit dieser Aufruf an alle Mitarbeiter erfolgt, bietet sich hier die Regelung durch eine Richtlinie und damit eine arbeitgeberseitige Gesamtzusage an.
Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, so hat dieser gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Verteilung einer Prämie und damit auch bei der Aufstellung von Regelungen zur Mitarbeitergewinnungsprämie mitzubestimmen. Ein Initiativrecht des Betriebsrats, eine solche Mitarbeitergewinnungsprämie bzw. ein entsprechendes Programm hierfür gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen, besteht hingegen nicht.
Es kann sich daher der Abschluss einer Betriebsvereinbarung anbieten. Um hier ebenfalls den notwendigen flexiblen Freiraum zu haben, auf Veränderungen des Arbeitsmarkts schnell reagieren zu können, sollte eine Beendigung der Betriebsvereinbarung möglichst ohne Nachwirkung geschaffen werden.
Befristete Vereinbarungen für Mitarbeitergewinnungsprämien
Der Arbeitsmarkt kann sich schnell ändern. Es empfiehlt sich daher, solche Regelungen so zu gestalten, dass sie kurzfristig änderbar sind. Dann kann auf Änderungen im Arbeitsmarkt oder auf die personelle Situation im Unternehmen flexibel reagiert werden. Andererseits sollte – unabhängig, ob die Mitarbeitergewinnungsprämie durch eine Gesamtzusage durch den Arbeitgeber (z. B. mit einer Richtlinie) oder eine Betriebsvereinbarung geregelt wird – eine Beendigungsmöglichkeit ohne Nachwirkung geschaffen werden.