Rz. 20

 
Praxis-Beispiel

a) Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten für die allgemeine Rentenversicherung

 
Zum Ausgleich künftiger Rentenminderung
wurden am 4.12.2019 20.000,00 EUR
eingezahlt.
Daraus ergeben sich
20.000,00 EUR × 0,0001325823 (Faktor für 2019) = 2,6516 zusätzliche Entgeltpunkte (West). Vgl. zu den Umrechnungsfaktoren 2019 die Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung; aktuell i. d. F. v. 17.12.2019 (BGBl. I S. 2868).

b) Beitragszahlung in Teilbeträgen

  • am 9.8.2018: Es gilt der Umrechnungsfaktor für 2018.
  • am 3.2.2019: Es gilt der Umrechnungsfaktor für 2019.

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