Rz. 10

Die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den §§ 187 Abs. 3 Satz 2, 281a Abs. 3 (Sonderregelung Ost) vom zuständigen Bundesministerium jährlich festgesetzt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die Umrechnungsfaktoren ergeben sich aus der Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung; aktuell i. d. F. v. 29.11.2023 (BGBl. I Nr. 337). Die Werte (Stand: 5.12.2023) sind auch auf dem Online-Portal der DRV abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/07_AktuelleWerte/A-C/awert_ausgrtmg.html (zuletzt abgerufen am 23.4.2024).

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