Sollte der im Ausland wohnende Grenzgänger arbeitsunfähig sein, kann er vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Es wird empfohlen, dass der Grenzgänger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche an seine deutsche Krankenkasse sendet. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, ist eine Überprüfung dieser Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich möglich.

 
Hinweis

Arbeitsunfähigkeit bei Wohnort in den Niederlanden

In den Niederlanden dürfen die Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitnehmer telefonisch an das Kundenkontaktzentrum (KCC) der Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) wenden. Das Kundenkontaktzentrum vereinbart mit der UWV einen Termin für den Arbeitnehmer. Wird eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, wird die deutsche Krankenkasse mit den Vordrucken E 115 und E116 über die Arbeitsunfähigkeit informiert. Sollten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, ist eine Überprüfung dieser Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich möglich.

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