Rz. 155

Abs. 50d bestimmt, dass die Regelungen des § 36 EStG über die Anrechnung der KSt zusammen mit dem Anrechnungsverfahren außer Kraft treten (zu diesem Zeitpunkt Rz. 15). Außerdem tritt § 36 Abs. 5 EStG zusammen mit der entsprechenden Regelung des § 16 Abs. 3a EStG in Kraft (Rz. 106).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge