Überblick

Dieser Beitrag zeigt, wie betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aus vorhandenen Strukturen und Ressourcen eingeführt und weiterentwickelt werden kann, die im Regelwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert werden. Das Motto "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst Du das Unmögliche!" (Franz von Assisi) heißt hier übertragen: Von der Pflicht des Arbeitsschutzes über betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Gesundheitsmanagement hin zum gesunden Unternehmen mit einer betrieblichen Gesundheitspolitik.

In die Praxis umgesetzt, bedeutet das: Vorhandene Pflichten werden gesundheitsförderlich genutzt, die Aus- und Weiterbildung wird mit dem Aspekt der Entwicklung wichtiger Gesundheitskompetenzen verbunden. Die Maßnahmen sind nicht nach- oder nebeneinander, sondern miteinander systemisch zu betrachten. Der Beitrag liefert u. a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche gesetzlichen Forderungen gelten?
  • Welche Prozesse sind für alle Unternehmen gleich?
  • Welche Maßnahmen lassen sich daraus ableiten, angepasst an Unternehmensgröße und betriebliche Bedürfnisse, um betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen und aufrechtzuerhalten?

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