Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermonat oder 4 Wochen) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Daraus ergeben sich Obergrenzen der maximalen zeitlichen Ansparleistungen auf Zeitkonten. Dies gilt sowohl für Ausgleichs- als auch Ansparkonten. Die Summe der aus tatsächlicher Arbeitsleistung oberhalb der Vertragsarbeitszeit gebildeten Zeitguthaben darf, bezogen auf ein Jahr, ca. das 52-Fache der Differenz zwischen der individuellen Wochenarbeitszeit und dem Wert 48 nicht übersteigen.

 
Praxis-Beispiel

Faustformel

Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit = 40 Stunden/Woche.

Maximal zulässiges Arbeitszeitvolumen aus Mehrleistungen oberhalb der Wochenarbeitszeit nach Faustformel:

(48 Stunden/Woche ./. 40 Stunden/Woche) x 52 = 416 Stunden/Jahr.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge